Chateau 390 Calista
Chateau 390 Calista – Leichtgewicht mit Top-Ausstattung (Mover, Vorzelt)
Ihr idealer Reisebegleiter für entspannte Urlaube! Sie suchen einen gepflegten, leichten Wohnwagen, der auch von kleineren Fahrzeugen problemlos gezogen werden kann? Dieser Chateau 390 Calista überzeugt durch ein geringes Eigengewicht von nur 860 kg, eine durchdachte Raumaufteilung und hochwertige Extras wie einen Mover.
Highlights & Ausstattung
- Müheloses Rangieren: Dank verbautem Mover parken Sie den Wagen per Fernbedienung zentimetergenau ein.
- Leichtgewicht: Nur 860 kg Eigengewicht – ideal für fast jeden PKW und Führerschein-Klasse B.
- Schlafen & Wohnen: Festes Querbett im Bug, gemütliche Seitensitzgruppe im Heck (umbaubar).
- Sicherheit: Antischlingerkupplung & 100 km/h Zulassung für entspanntes Reisen.
- Komfort: Große Nasszelle mit Thetford-Toilette, Küche mit 3-Flammenherd, Trumatic Heizung, Fliegengitter und Abdunklungsrollos an allen Fenstern.
- Extras: Fahrradträger am Heck und ein passendes Vorzelt (inklusive).
Technische Daten auf einen Blick
- Erstzulassung: 05/2003
- Pickerl gültig bis: 05/2027 (frisch überprüft!)
- Gewicht: 860 kg Eigengewicht | 1.100–1.200 kg Gesamtgewicht
- Maße: Länge ca. 590 cm | Breite 220 cm
Unser Service-Versprechen – Sorgenfrei kaufen
Beim Kauf dieses Wohnwagens profitieren Sie von unserem umfassenden Dienstleistungspaket:
- Sicherheit: 12 Monate Gewährleistung.
- Geprüft: Aktuelle Gasprüfung (G607) für 2 Jahre inklusive.
- Amtlich: Überprüfung durch das Amt der NÖ-Landesregierung bereits erledigt.
- Service: Ausführliche technische Einweisung bei Übergabe.
- Lieferung: Zustellung nach Vereinbarung möglich.
Finanzierung & Besichtigung
- Sofortkredit auch ohne Anzahlung möglich! Nutzen Sie unser attraktives Finanzierungsangebot: Schon ab € 141,– monatlich (ohne Anzahlung).
Standort: 3442 Langenrohr bei Tulln Kommen Sie vorbei und überzeugen Sie sich selbst von diesem Top-Angebot. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Rechtlicher Hinweis: Die Fahrzeugbeschreibung dient der allgemeinen Identifizierung und stellt keine Gewährleistung im kaufrechtlichen Sinne dar. Ausschlaggebend sind einzig die Vereinbarungen im Kaufvertrag. Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten.
























